Antragscenter

Kindergeld beantragen

Der Antrag bei der Familienkasse — mit allen Anlagen, die Ihr Fall braucht.

Sie beantworten die Fragen in Ihrer Sprache — der amtliche Vordruck wird auf Deutsch ausgefüllt.

Ausfüllen beginnen

Kindergeld ist eine monatliche Zahlung für jedes Kind, das bei Ihnen lebt. Es beträgt 259 € je Kind und kommt von der Familienkasse. Beantragt wird schriftlich: ein Hauptantrag und für jedes Kind eine Anlage.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Für den Antrag selbst gibt es keine Frist. Er kann gestellt werden, solange die Voraussetzungen vorliegen — auch Jahre nach der Geburt.

Für die Auszahlung gibt es eine. Rückwirkend gezahlt wird Kindergeld nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Der Unterschied ist größer, als er klingt. Festgesetzt wird der Anspruch für den ganzen Zeitraum. Gezahlt wird trotzdem nur für sechs Monate. Was davor liegt, ist endgültig weg.

Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei der Familienkasse ankommt. Nicht das Datum der Unterschrift, nicht der Tag der Absendung.

Ein Beispiel: Ein Kind wird im März geboren. Der Antrag geht im Dezember desselben Jahres ein. Gezahlt wird dann ab Juni. März, April und Mai fallen weg — drei volle Monatsbeträge.

Was Sie bereithalten müssen

Der Hauptantrag fragt nach Angaben, die man selten im Kopf hat. Wer sie vorher zusammenlegt, füllt in einem Zug aus statt in drei.

Immer nötig:

  • Die Steuer-Identifikationsnummer — Ihre eigene und die jedes Kindes. Die Nummer steht im Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Brief des Bundeszentralamts für Steuern. Der Hauptantrag verlangt sie für jedes Kind.
  • Die Geburtsurkunde jedes Kindes, als Kopie.
  • Ihre Kontonummer im IBAN-Format.
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des anderen Elternteils.

Je nach Fall dazu:

  • Bei einem Kind ab 18: ein Nachweis über Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst.
  • Bei einem Kind, das nicht in Ihrem Haushalt lebt: wo es wohnt und wer es versorgt.
  • Ohne deutsche Staatsangehörigkeit: der Aufenthaltstitel — das Papier, das den Aufenthalt in Deutschland erlaubt.

Kopien genügen. Originale gehören nicht in den Umschlag; zurück kommen sie in der Regel nicht.

Was in Ihrem Satz sein kann

Welche Blätter dazugehören, ergibt sich aus Ihren Antworten. Sie sehen die Liste im Antrag, bevor Sie etwas bezahlen.

Immer dabei

  • KG 1 — Hauptantrag
  • KG 1-AnK — Anlage Kind

Je nach Ihrer Situation

  • KG 1a — Kindergeld für Vollwaisen (BKGG)wenn Sie selbst Vollwaise sind und das Kindergeld für sich beantragen
  • KG 1-AnEU — Anlage EUwenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Landes sind — außer wenn ohnehin eine Anlage Ausland dazukommt
  • KG 51R — Anlage Ausland (Rentner/Waisen)wenn Sie im Ausland wohnen, eine deutsche Rente beziehen oder beantragt haben und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind
  • KG 51 — Anlage Auslandwenn Sie oder ein Kind im Ausland leben oder dort gearbeitet wird
  • KG 51-ju — Anlage Ausland (BA/RS/ME/XK)wenn es um Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro oder den Kosovo geht
  • KG 3b — Lebensbescheinigungwenn ein Kind nicht bei Ihnen im Haushalt lebt, aber in Deutschland — die Bescheinigung, wo es gemeldet ist Den unteren Teil dieses Blattes (Teil B) füllen Sie nicht selbst aus — das macht eine Meldebehörde.
  • KG 12a — Erklärung Pflegekindfür jedes Kind, das als Pflegekind in Ihrem Haushalt lebt
  • KG 14 — Bestätigung Weiterleitungwenn das Kindergeld bisher an eine andere Person ging
  • KG 46 — Pfändungsschutzkontowenn Ihr Konto ein Pfändungsschutzkonto ist
  • KG 80 — Einwilligung unverschlüsselte E-Mailswenn Sie Post von der Familienkasse per E-Mail bekommen möchten

Blätter, die andere ausfüllen

Diese Blätter legen wir vorbereitet bei. Ausgefüllt werden sie von Ihrem Betrieb oder einer Behörde — nicht von Ihnen und nicht von uns.

  • KG 54-A — Arbeitgeberbescheinigung (BA/RS/ME/XK)Dieses Blatt füllen Sie nicht selbst aus.
  • KG 54 — ArbeitgeberbescheinigungDieses Blatt füllen Sie nicht selbst aus — es ist für Ihren Arbeitgeber.
  • KG 54z — Arbeitgeberbescheinigung (Seeleute)Dieses Blatt füllen Sie nicht selbst aus — es ist die Fassung für Seeleute und für Ihren Arbeitgeber bestimmt.

Was Sie zusätzlich beilegen

Kein Vordruck, sondern Unterlagen, die Sie selbst dazulegen.

  • Aufenthaltstitel (Nachweis)Legen Sie eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels bei.

Was wir noch nicht ausfüllen

Diese Blätter kann Ihr Fall verlangen; wir füllen sie noch nicht aus. Wenn es Sie betrifft, steht das im Antrag — und Sie besorgen das Blatt selbst bei der Stelle.

  • KG 11a — Bescheinigung (kein Ausbildungsplatz)wenn ein Kind über 18 keinen Ausbildungsplatz gefunden hat
  • KG 4e/4f/… — Nachweis Behinderungwenn für ein Kind eine Behinderung nachzuweisen ist

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Fragen beantworten

    Ein Schritt nach dem anderen, in Ihrer Sprache. Was Pflicht ist, trägt ein rotes Sternchen; ohne diese Angaben geht es nicht weiter.

  2. Schritt 2

    Angaben prüfen und kaufen

    Vor der Zahlung sehen Sie alle Ihre Antworten noch einmal und ein Bild des ersten Blattes. Erst danach zahlen Sie.

  3. Schritt 3

    Herunterladen und abgeben

    Nach der Zahlung liegt der fertige Satz als PDF bereit — 48 Stunden lang, so oft Sie möchten. Ausdrucken, unterschreiben, abgeben.

Was es kostet

Der Preis hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie Kindergeld beantragen.

Ihr FallWas entstehtPreisUnterschied
Ein KindHauptantrag und eine Anlage Kind.9,90 €—
Zwei KinderHauptantrag und für jedes Kind eine Anlage.11,90 €+ 2,00 €
Drei KinderHauptantrag und für jedes Kind eine Anlage.13,40 €+ 1,50 €

Jedes weitere Blatt kostet weniger als das vorige. Mehr als 16,90 € kostet ein Satz nie, egal wie umfangreich er wird. Es ist eine einmalige Zahlung — kein Abonnement, kein Konto.

Wie viel Kindergeld gibt es?

259 € je Kind und Monat — für jedes Kind gleich viel. Die frühere Staffelung nach der Zahl der Kinder gibt es seit 2023 nicht mehr.

Der Betrag ändert sich mit dem Gesetz, meist zum Jahreswechsel. Für rückwirkende Monate aus einem früheren Jahr gilt der Betrag, der damals galt — nicht der heutige.

Stand: 14.09.2026. Quelle: § 66 Abs. 1 EStG.

Wer bekommt Kindergeld?

Für ein Kind bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld ohne weitere Bedingung.

Danach nur noch in bestimmten Lagen:

  • bis zum 21. Geburtstag, wenn das Kind ohne Arbeit und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist;
  • bis zum 25. Geburtstag, wenn es zur Schule geht, in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet.

Gezahlt wird an die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Bei getrennten Eltern geht das Geld an den Haushalt, in dem das Kind wohnt. Für dasselbe Kind zahlt die Familienkasse immer nur einmal.

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt müssen in Deutschland liegen. Für Menschen aus dem Ausland kommen weitere Regeln dazu; sie hängen an der Staatsangehörigkeit und am Aufenthaltstitel.

Ob eine dieser Lagen vorliegt, entscheidet die Familienkasse, nicht wir.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Feste Fristen gibt es nicht. Wie lange es dauert, liegt bei der Familienkasse und am einzelnen Fall. Wir nennen deshalb keine Zahl, die wir nicht halten könnten.

Was die Bearbeitung häufig verlängert, weil es zu einer Rückfrage führt:

  • eine fehlende Steuer-Identifikationsnummer;
  • ein fehlender Nachweis bei einem Kind über 18;
  • ein Elternteil oder ein Kind im Ausland — dann ist erst zu klären, welches Land zahlt;
  • eine fehlende Unterschrift.

Die Wartezeit selbst kostet nichts. Gezahlt wird rückwirkend ab dem ersten Monat, für den der Anspruch festgesetzt ist. Teuer ist nicht die lange Bearbeitung, sondern der späte Antrag.

Wo die steuerliche Identifikationsnummer steht

Die Nummer hat elf Stellen und gilt lebenslang (§ 139b AO). Sie ändert sich nicht bei Heirat, Umzug oder Namenswechsel.

Zu finden ist sie auf diesen Papieren:

  • im Begrüßungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern — nach der Geburt oder nach der ersten Anmeldung in Deutschland;
  • auf Schreiben der Familienkasse zum Kindergeld;
  • im Einkommensteuerbescheid;
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Ist das Schreiben verlegt, gibt es keine neue Nummer, sondern dieselbe noch einmal. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt sie auf Anfrage erneut mit.

Geantwortet wird nur per Brief, grundsätzlich an die Meldeanschrift. Telefonisch oder per E-Mail gibt das Bundeszentralamt die Nummer nicht heraus. Das dauert derzeit rund vier Wochen.

Bei einem Kind geht der Brief an die Meldeadresse des Kindes. Damit er ankommt, muss der Nachname des Kindes am Briefkasten stehen.

Für ein Neugeborenes kommt die Nummer von allein, sobald die Meldebehörde die Daten übermittelt hat. Kommt nach etwa vier Wochen nichts an, ist die Meldebehörde die Anlaufstelle.

Für ein Kind, das im Ausland lebt, wird keine Nummer vergeben. Es ist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn Anspruch auf Kindergeld besteht.

Fragen zu besonderen Fällen

Einige Lagen kommen so oft vor, dass sie eine eigene Seite haben. Dort steht, welche Anlage der Fall verlangt und wie sie ausgefüllt wird.

Selbst bei der Familienkasse einreichen

Schicken Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen selbst an die Familienkasse. Zuständig ist die Familienkasse an Ihrem Wohnort. So finden Sie sie: Gehen Sie auf www.familienportal.de und öffnen Sie „Beratung vor Ort“. Wählen Sie unter „Thema“ den Punkt „Kindergeld“ und geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie können die Unterlagen mit der Post schicken oder persönlich abgeben. Antragscenter reicht den Antrag nicht ein und leitet ihn nicht weiter — dieser letzte Schritt liegt bei Ihnen.

Bereit?

Sie können jederzeit aufhören und später weitermachen — Ihre Eingaben bleiben 7 Tage auf diesem Gerät. Bezahlt wird erst am Ende.

Ausfüllen beginnen

An welchem Tag die Familienkasse das Kindergeld überweist, hängt an der letzten Ziffer der Kindergeldnummer.

Auszahlungstermine nachsehen

Weitere Fragen und Antworten

Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld, wenn das Einkommen klein ist. Beides läuft über dieselbe Familienkasse.

Kinderzuschlag beantragen