Kindergeld
Kindergeld beantragen als EU-Bürgerin oder EU-Bürger
Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Landes sind, beantragen Sie Kindergeld mit demselben Antrag wie alle anderen.
Dazu kommt die Anlage EU (KG 1-AnEU). Sie fragt, wo Sie arbeiten, wo Sie versichert sind und ob im anderen Land etwas Ähnliches gezahlt wird.
Einen Aufenthaltstitel müssen Sie dafür nicht beilegen. Der Aufenthaltstitel ist die Karte oder der Aufkleber im Pass, der den Aufenthalt in Deutschland erlaubt; er wird nur von Staatsangehörigen außerhalb der EU verlangt.
Warum die Anlage EU gefragt wird
Innerhalb der EU gilt, dass immer nur ein Land zahlt. Die Anlage EU sammelt die Angaben, aus denen sich ergibt, welches Land das ist. Sie müssen das nicht selbst beurteilen; Sie tragen nur ein, wo gearbeitet und gewohnt wird.
Wenn das Kind in einem anderen EU-Land lebt
Dann kommt zusätzlich die Anlage Ausland dazu. Beide Blätter zusammen sind der Normalfall bei Familien, die über zwei Länder verteilt leben.
Was das kostet
Der Preis hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie Kindergeld beantragen. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Kindergeld.