Kindergeld
Kindergeld beantragen, wenn das Kind im Ausland lebt
Sie können Kindergeld auch beantragen, wenn Ihr Kind im Ausland lebt — der Antrag ist derselbe, es kommen nur Blätter dazu.
Zum Hauptantrag und der Anlage Kind gehört dann die Anlage Ausland (KG 51). Dort steht, wo das Kind wohnt und wer sich dort um es kümmert.
Dazu kommt in der Regel eine Lebensbescheinigung (KG 3b): Den unteren Teil füllt eine Behörde im Wohnland des Kindes aus, nicht Sie.
Welche Anlage gilt für welches Land
Für die meisten Länder gilt die Anlage Ausland (KG 51). Für Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und den Kosovo gibt es eine eigene Fassung (KG 51-ju). Wenn Sie Rente beziehen oder es um eine Waise geht, kommt stattdessen KG 51R in Frage. Welche davon Ihr Fall braucht, ergibt sich aus Ihren Antworten — Sie müssen das nicht selbst entscheiden.
Die Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung bestätigt, dass das Kind lebt und wo es wohnt. Den oberen Teil füllen wir mit Ihren Angaben aus. Den unteren Teil bestätigt die Meldebehörde im Wohnland. Drucken Sie das Blatt aus und geben Sie es dort ab; ausgefüllt legen Sie es dem Antrag bei.
Wie lange es dauert
Das Ausfüllen dauert bei uns eine Viertelstunde. Wie lange die Familienkasse braucht und wie sie entscheidet, wissen wir nicht — darauf haben wir keinen Einfluss und sagen dazu auch nichts zu.
Was das kostet
Der Preis hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie Kindergeld beantragen. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Kindergeld.