Kindergeld
Kindergeld für sich selbst beantragen, wenn beide Eltern gestorben sind
Wenn beide Eltern gestorben sind oder ihr Aufenthalt unbekannt ist, können Sie das Kindergeld für sich selbst beantragen.
Dafür gibt es einen eigenen Hauptantrag: KG 1a. Er tritt an die Stelle des üblichen Antrags, nicht daneben.
Haben Sie selbst Kinder, für die Sie ebenfalls Kindergeld beantragen, kommt der übliche Antrag zusätzlich dazu.
Was der Antrag verlangt
Angaben zu Ihnen, zu Ihren verstorbenen Eltern und dazu, was Sie gerade machen — Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst. Über 18 gelten dieselben Gründe wie für jedes andere Kind.
Wenn der Aufenthalt der Eltern unbekannt ist
Auch dann gilt dieser Antrag. Der Vordruck fragt, ob ein Aufgebotsverfahren läuft — das ist das gerichtliche Verfahren, mit dem eine verschollene Person für tot erklärt wird. Wenn Sie davon nichts wissen, lassen Sie das Feld leer.
Was das kostet
Der Preis hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie Kindergeld beantragen. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Kindergeld.