Kindergeld
Kindergeld für ein Kind über 18
Für ein Kind über 18 gibt es Kindergeld weiter, wenn ein anerkannter Grund vorliegt. Das sind: eine Ausbildung oder ein Studium, die Suche nach einem Ausbildungsplatz, ein Freiwilligendienst. Auch eine Behinderung zählt dazu, wenn das Kind deshalb nicht für sich selbst sorgen kann.
Der Antrag ist derselbe wie sonst; in der Anlage Kind gibt es dafür einen eigenen Abschnitt.
Je nach Grund verlangt die Familienkasse einen Nachweis — eine Bescheinigung der Schule, des Betriebs oder der Agentur für Arbeit.
Was Sie in der Anlage Kind angeben
Sie tragen ein, was das Kind gerade macht: Schule, Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst, Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten oder Suche nach einem Ausbildungsplatz. Für jeden Fall gibt es ein Feld mit Von- und Bis-Datum.
Blätter, die wir noch nicht ausfüllen
Zwei Blätter kann Ihr Fall verlangen, die wir noch nicht ausfüllen: die Bescheinigung, dass kein Ausbildungsplatz gefunden wurde (KG 11a), und den Nachweis einer Behinderung. Wenn es Sie betrifft, sagen wir Ihnen das im Antrag — die Blätter bekommen Sie bei der Familienkasse.
Bis wann
In der Regel bis zum 25. Geburtstag. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, kann es darüber hinaus gehen. Ob es in Ihrem Fall so ist, entscheidet die Familienkasse, nicht wir.
Was das kostet
Der Preis hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie Kindergeld beantragen. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Kindergeld.