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Kinderzuschlag beantragen

Zusätzliches Geld für Familien mit kleinem Einkommen — bei der Familienkasse.

Sie beantworten die Fragen in Ihrer Sprache — der amtliche Vordruck wird auf Deutsch ausgefüllt.

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Der Kinderzuschlag ist zusätzliches Geld für Familien, die von ihrem Einkommen leben, bei denen es für die Kinder aber nicht reicht. Er beträgt höchstens 297 € je Kind und Monat und kommt von der Familienkasse. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld gezahlt wird.

Ab wann wird gezahlt?

Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Nicht früher (§ 6a Abs. 7 Satz 2 BKGG).

Beim Kindergeld gibt es sechs Monate rückwirkend. Beim Kinderzuschlag gibt es keine Rückwirkung. Wer einen Monat wartet, verliert diesen Monat endgültig.

Hier wird oft etwas verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld. Beim Kinderzuschlag gibt es zwei Zeiträume von sechs Monaten, und sie zeigen in verschiedene Richtungen:

  • Der Bewilligungszeitraum läuft vom Antragsmonat an sechs Monate vorwärts. So lange wird gezahlt.
  • Der Bemessungszeitraum liegt in den sechs Monaten davor. Aus ihm wird das Einkommen berechnet.

Der zweite blickt zurück und ist trotzdem keine Rückwirkung. Wer beides verwechselt, wartet mit dem Antrag — im Glauben, das Geld komme später ohnehin.

Nach 6 Monaten endet die Bewilligung. Dann ist ein neuer Antrag nötig; von selbst läuft nichts weiter.

Was Sie bereithalten müssen

Der Antrag fragt nach Zahlen aus einem halben Jahr. Wer sie vorher zusammenlegt, füllt in einem Zug aus statt in drei.

Immer nötig:

  • Die Kindergeldnummer. Sie steht auf jedem Schreiben der Familienkasse.
  • Belege über alle Einnahmen der sechs Monate vor dem Antragsmonat — Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Rente.
  • Der Mietvertrag und die letzte Abrechnung der Nebenkosten. Bei Wohneigentum die Zinsen und die laufenden Kosten.
  • Die Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen und von jedem Kind.

Je nach Fall dazu:

  • Bei selbständiger Arbeit: die Gewinnermittlung für den Zeitraum.
  • Wenn ein Kind Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommt: die Höhe und der Bescheid dazu.
  • Wenn ein Kind eigenes Geld verdient: Ausbildungsvergütung, Ferienjob, Nebenjob.
  • Bei größerem Vermögen: Angaben dazu, für Sie und für die Kinder.

Die Einnahmen der sechs Monate sind der wichtigste Teil. Fehlt dort etwas, kommt die Rückfrage — und sie ist der häufigste Grund, aus dem ein Antrag liegen bleibt.

Was in Ihrem Satz sein kann

Welche Blätter dazugehören, ergibt sich aus Ihren Antworten. Sie sehen die Liste im Antrag, bevor Sie etwas bezahlen.

Immer dabei

  • KiZ 1 — Antrag auf Kinderzuschlag
  • KiZ 1-AnA — Anlage Antragsteller(in) und Partner(in)
  • KiZ 1-AnK — Anlage Kind (Kinderzuschlag)

Je nach Ihrer Situation

  • KiZ 1-K — Kurzantrag Kinderzuschlagwenn sich seit dem letzten Antrag nichts Wesentliches geändert hat und der letzte Antrag noch kein Kurzantrag war
  • KiZ 6 — Anlage zum erheblichen Vermögenwenn größeres Vermögen vorhanden ist
  • KiZ 7 — Anlage zum Mehrbedarfwenn jemand aus gesundheitlichen Gründen besonderes Essen braucht
  • KiZ 5c — Anlage zu Unterhalt und Unterhaltsvorschusswenn der andere Elternteil nicht mit im Haushalt lebt und für das Kind kein oder zu wenig Unterhalt fließt
  • KiZ 5a — Anlage Einkommen aus selbständiger Tätigkeitwenn jemand selbständig arbeitet

Blätter, die andere ausfüllen

Diese Blätter legen wir vorbereitet bei. Ausgefüllt werden sie von Ihrem Betrieb oder einer Behörde — nicht von Ihnen und nicht von uns.

  • KiZ 5 — Verdienstbescheinigung des ArbeitgebersDrucken Sie diesen Vordruck aus und legen Sie ihn in Ihrem Betrieb vor.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Fragen beantworten

    Ein Schritt nach dem anderen, in Ihrer Sprache. Was Pflicht ist, trägt ein rotes Sternchen; ohne diese Angaben geht es nicht weiter.

  2. Schritt 2

    Angaben prüfen und kaufen

    Vor der Zahlung sehen Sie alle Ihre Antworten noch einmal und ein Bild des ersten Blattes. Erst danach zahlen Sie.

  3. Schritt 3

    Herunterladen und abgeben

    Nach der Zahlung liegt der fertige Satz als PDF bereit — 48 Stunden lang, so oft Sie möchten. Ausdrucken, unterschreiben, abgeben.

Was es kostet

Der Preis hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie den Zuschlag beantragen.

Ihr FallWas entstehtPreisUnterschied
Ein KindHauptantrag, Anlage zu Ihnen und eine Anlage Kind.4,90 €—
Zwei KinderDazu für jedes weitere Kind eine Anlage.4,90 €—
Drei KinderDazu für jedes weitere Kind eine Anlage.4,90 €—

Der Preis steht fest — er hängt nicht davon ab, wie umfangreich Ihr Fall wird. Es ist eine einmalige Zahlung: kein Abonnement, kein Konto.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Höchstens 297 € je Kind und Monat. Wer mehr verdient, bekommt weniger: Der Betrag sinkt mit steigendem Einkommen.

Der Sofortzuschlag von 25 € ist in diesem Betrag bereits enthalten (§ 6a Abs. 2 BKGG). Er kommt nicht obendrauf.

Was der Kinderzuschlag daneben auslöst, steht auf kaum einer Seite und ist oft mehr wert als das Geld selbst:

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG) — Schulbedarf, Fahrt zur Schule, Lernförderung, Mittagessen und ein Beitrag für Verein oder Musikschule.
  • Der Beitrag für die Kita gilt dann als nicht zumutbar (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Er wird erlassen — aber nicht von selbst: Das läuft über den Träger der Kita, nicht über die Familienkasse.

Stand: 22.08.2026. Quelle: § 6a Abs. 2 BKGG.

Wie viel dürfen Sie verdienen?

Es gibt zwei Grenzen, und nur die untere ist eine Zahl.

Die untere Grenze liegt bei 900 € brutto im Monat für Elternpaare und bei 600 € für Alleinerziehende (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG). Wer darunter bleibt, bekommt keinen Kinderzuschlag; dafür gibt es das Bürgergeld.

Die obere Grenze ist keine feste Zahl. Sie wird aus dem eigenen Bedarf berechnet — Miete, Heizkosten, Größe der Familie. Deshalb kann kein Ratgeber einen Betrag nennen, der im einzelnen Fall stimmt: Er hängt an der Wohnung.

Gerechnet wird mit dem Einkommen der sechs Monate vor dem Antragsmonat, dem Bemessungszeitraum. Ein einzelner guter oder schlechter Monat fällt darin weniger ins Gewicht.

Größeres Vermögen kann den Anspruch ausschließen.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Vier Dinge müssen zusammenkommen:

  • Für das Kind wird Kindergeld gezahlt.
  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt, unverheiratet und lebt im Haushalt.
  • Das Einkommen liegt über der unteren Grenze.
  • Mit dem Kinderzuschlag reicht das Geld für die Familie. Reicht es auch damit nicht, ist das Bürgergeld die zuständige Leistung.

Alleinerziehende sind nicht ausgenommen, selbständige Arbeit ebenso wenig, Elternzeit auch nicht.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Familienkasse, nicht wir.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Feste Fristen gibt es nicht. Wie lange es dauert, liegt bei der Familienkasse und am einzelnen Fall. Wir nennen deshalb keine Zahl, die wir nicht halten könnten.

Was die Bearbeitung häufig verlängert, weil es zu einer Rückfrage führt:

  • fehlende Belege über die Einnahmen im Bemessungszeitraum;
  • fehlende Angaben zu Miete und Heizkosten;
  • Einkommen aus selbständiger Arbeit, das erst geprüft wird;
  • eine fehlende Unterschrift.

Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, auch wenn die Entscheidung später fällt. Die Wartezeit kostet also nichts. Teuer ist allein der späte Antrag.

Fragen zu besonderen Fällen

Einige Lagen kommen so oft vor, dass sie eine eigene Seite haben. Dort steht, welche Anlage der Fall verlangt und wie sie ausgefüllt wird.

Selbst bei der Familienkasse einreichen

Bringen Sie den Antrag zur zuständigen Familienkasse oder schicken Sie ihn per Post dorthin. Zuständig ist die Familienkasse an Ihrem Wohnort. So finden Sie sie: Gehen Sie auf www.familienportal.de und öffnen Sie „Beratung vor Ort“. Wählen Sie unter „Thema“ den Punkt „Kinderzuschlag“ und geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Antrag wird von hier aus nicht verschickt.

Bereit?

Sie können jederzeit aufhören und später weitermachen — Ihre Eingaben bleiben 7 Tage auf diesem Gerät. Bezahlt wird erst am Ende.

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Weitere Fragen und Antworten

Kinderzuschlag setzt voraus, dass Sie Kindergeld bekommen. Beides läuft über dieselbe Familienkasse.

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