Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es für ein Kind
- bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Bedingung;
- bis zum 21. Geburtstag, wenn es nicht beschäftigt und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland arbeitsuchend gemeldet ist;
- bis zum 25. Geburtstag, wenn es in Ausbildung ist, keinen Ausbildungsplatz findet, einen Freiwilligendienst leistet oder in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten ist;
- ohne Altersgrenze, wenn es wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Ob eine dieser Lagen vorliegt, entscheidet die Familienkasse, nicht wir.
In welchem Monat es beginnt und endet
Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem sie wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG).
Ein Kind zählt im Monat seiner Geburt und in jedem folgenden Monat, zu dessen Beginn es noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 32 Abs. 3 EStG).
Die Übergangszeit
Das Gesetz meint die Zeit
- zwischen zwei Ausbildungsabschnitten;
- zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem Freiwilligendienst oder dem freiwilligen Wehrdienst.
Sie darf höchstens 4 Monate dauern (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG).
Wenn das Kind nach der ersten Ausbildung arbeitet
Hat das Kind eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, zählen Ausbildung, Übergangszeit, fehlender Ausbildungsplatz und Freiwilligendienst nur noch, wenn es nicht erwerbstätig ist.
Dabei schadet nicht:
- eine Arbeit von regelmäßig bis zu 20 Stunden in der Woche;
- eine Ausbildung, die selbst ein Arbeitsverhältnis ist;
- ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV).
Welche Freiwilligendienste zählen
Das Gesetz zählt diese Dienste auf (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG):
- das freiwillige soziale Jahr;
- das freiwillige ökologische Jahr;
- den Bundesfreiwilligendienst;
- eine Freiwilligentätigkeit im Europäischen Solidaritätskorps;
- einen anderen Dienst im Ausland nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst;
- den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“;
- den Freiwilligendienst aller Generationen;
- den Internationalen Jugendfreiwilligendienst.
Wenn das Kind volljährig wird
Ab dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld nur mit einem der Gründe oben.
Kinderzuschlag: welche Altersgrenze gilt
Kinderzuschlag gibt es nur für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, und nur bis zum 25. Geburtstag (§ 6a Abs. 1 BKGG).