Antragscenter

Grundsicherungsgeld

Wann kommt das Grundsicherungsgeld?

Die Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Abs. 1 SGB II).

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit steht das überwiesene Geld in der Regel einen Kalendertag vor dem Monat zur Verfügung, für den es gezahlt wird.

Einen festen Termin nach einer Endziffer wie beim Kindergeld gibt es nicht.

Auszahlungstermine nachsehen

Auf welches Konto

Überwiesen wird auf das Konto, das im Antrag steht. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit muss es nicht das eigene sein.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto zu eröffnen.

Auf Verzögerungen auf dem Zahlungsweg hat das Jobcenter keinen Einfluss.

Die erste Zahlung

Gezahlt wird, sobald das Jobcenter bewilligt hat. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt am einzelnen Fall; eine Frist dafür nennen wir nicht.

Reicht das Geld bis dahin nicht, ist ein Vorschuss oder eine vorläufige Entscheidung Sache des Jobcenters. Fragen Sie dort danach.

Vorzeitig einen Teil bekommen

Auf Antrag kann ein bereits bewilligter Betrag vorzeitig ausgezahlt werden, höchstens 100 € (§ 42 Abs. 2 Satz 2 SGB II).

Der Betrag wird im Folgemonat wieder abgezogen. Ausgeschlossen ist die vorzeitige Zahlung unter anderem, wenn sie in einem der beiden Vormonate schon in Anspruch genommen wurde.

Wenn nichts ankommt

Dann lohnt der Blick auf diese drei Punkte:

  • Läuft der Bewilligungszeitraum noch, oder fehlt der Weiterbewilligungsantrag?
  • Sind die Kontodaten beim Jobcenter aktuell?
  • Liegt eine Minderung oder Aufrechnung vor, die im Bescheid steht?

Welcher Betrag wann fällig ist, steht im Bewilligungsbescheid.

Das Geld ist geschützt

Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden (§ 42 Abs. 4 SGB II).

Wie viel es gibt

Die Regelsätze 2026

Quellen

  • § 42 Abs. 1 SGB II
  • § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB II
  • § 42 Abs. 4 SGB II
  • Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld — Auszahlung und Dauer

Geprüft am 23. September 2026

Antragscenter ist ein privater Ausfüll- und Übersetzungsdienst, keine Behörde.