Grundsicherungsgeld
Bürgergeld beantragen — was brauche ich dafür?
Bürgergeld und Grundsicherungsgeld sind dieselbe Leistung; der Name hat sich geändert, der Antrag nicht.
Zum Satz gehören der Hauptantrag und je nach Haushalt bis zu neun Anlagen. Sie gelten den weiteren Personen, dem Einkommen, der Wohnung und dem Vermögen.
Dazu erwartet das Jobcenter Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten aller Personen im Haushalt, den Mietvertrag und einen Nachweis über jedes Einkommen.
Welche Blätter entstehen
Der Hauptantrag gilt dem Haushalt. Für jede weitere Person ab fünfzehn Jahren kommt eine Anlage WEP dazu, für jüngere Kinder eine Anlage KI. Wer eigenes Einkommen hat, bekommt eine Anlage EK; bei selbständiger Arbeit zusätzlich die Anlage EKS. Die Wohnung steht auf der Anlage KDU, das Vermögen auf der Anlage VM — beide gelten dem ganzen Haushalt und werden einmal ausgefüllt.
Welche Nachweise dazugehören
Kontoauszüge der letzten drei Monate, lückenlos und von jedem Konto. Den Mietvertrag als Kopie, dazu die letzte Nebenkostenabrechnung; bei Wohneigentum den Zins- und Tilgungsplan und die Nachweise über Grundsteuer und Nebenkosten. Die Lohnabrechnungen, bei anderen Zahlungen den Bescheid. Und für jede Person den Ausweis oder den Aufenthaltstitel, die Nummer der Sozialversicherung und die steuerliche Identifikationsnummer.
Was Sie schwärzen dürfen
Auf den Kontoauszügen dürfen bei den Ausgaben einzelne Angaben geschwärzt werden; der Verwendungszweck muss lesbar bleiben. Bei den Einnahmen ist das nicht zulässig — sie sind der Grund, warum die Auszüge verlangt werden. In der Kopie des Mietvertrags dürfen die Angaben zur Vermieterin oder zum Vermieter geschwärzt werden, solange die Miete nicht direkt dorthin überwiesen werden soll.
Wenn etwas noch fehlt
Das Gesetz verlangt einen Antrag, aber keine bestimmte Form (§ 37 Absatz 1 Satz 1 SGB II, § 9 SGB X). Wer die Unterlagen noch nicht beisammen hat, kann den Tag mit einer formlosen Nachricht an das Jobcenter festhalten und die Vordrucke nachreichen. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er eingeht (§ 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II). Weiter zurück reicht er nicht: Für Zeiten davor wird nichts erbracht.
Wie der Satz abgegeben wird
Der Antrag wird nicht digital übermittelt. Er wird ausgedruckt, von Hand unterschrieben und beim Jobcenter abgegeben — am Schalter, im Briefkasten der Dienststelle oder mit der Post. Weißes Papier im Format DIN A4, einseitig bedruckt, nichts gebunden und nichts getackert. Personen ab fünfzehn Jahren unterschreiben ihre eigenen Blätter; für jüngere Kinder unterschreibt die sorgeberechtigte Person. Legen Sie den Hauptantrag nach oben. Dahinter kommen die Blätter der weiteren Personen, zuletzt die gemeinsamen Blätter zu Wohnung und Vermögen.
Was das kostet
Ein Preis für den ganzen Satz — gleich, wie viele Menschen in Ihrem Haushalt wohnen und wie viele Blätter dabei entstehen. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Grundsicherungsgeld.