Antragscenter

Elterngeld

Elterngeld beantragen, wenn Sie selbständig arbeiten

Elterngeld gibt es auch bei selbständiger Arbeit, bei einem Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft. Der Antrag ist derselbe.

Der Unterschied liegt im Zeitraum: Bei Angestellten zählen die zwölf Monate vor der Geburt, bei Gewinneinkünften das letzte abgeschlossene Steuerjahr.

Nachgewiesen wird das mit dem Einkommensteuerbescheid dieses Jahres. Liegt er noch nicht vor, tritt eine Aufstellung des Gewinns an seine Stelle.

Elterngeldantrag mit Gewinnnachweis ausfüllen

Welches Jahr gemeint ist

Maßgeblich ist der letzte Veranlagungszeitraum, der vor der Geburt abgeschlossen war. Bei einer Geburt im Mai 2026 ist das in der Regel das Kalenderjahr 2025. Wer im selben Jahr sowohl angestellt als auch selbständig gearbeitet hat, gibt beides an — dann gilt für das gesamte Einkommen der Zeitraum der Gewinneinkünfte.

Wenn der Steuerbescheid fehlt

Der Bescheid kommt oft erst Monate nach dem Antrag. Die Elterngeldstelle entscheidet dann zunächst vorläufig und rechnet später ab. Legen Sie in diesem Fall eine Aufstellung des Gewinns bei, in der Einnahmen und Ausgaben getrennt ausgewiesen sind.

Was wir dabei nicht tun

Welche Ausgaben abzuziehen sind und wie der Gewinn zu ermitteln ist, sagen wir nicht. Das ist eine steuerliche Frage. Wenden Sie sich dazu an die Elterngeldstelle oder an eine steuerberatende Person.

Arbeiten während des Bezugs

Selbständige Arbeit ist während des Bezugs erlaubt, solange die Arbeitszeit im Durchschnitt des Lebensmonats die gesetzliche Grenze nicht übersteigt. Der Gewinn aus dieser Zeit wird auf das Elterngeld angerechnet.

Was das kostet

Der Preis hängt davon ab, wie viele Anträge nötig sind. Beantragen beide Elternteile Elterngeld, stellt jeder einen eigenen Antrag mit eigener Unterschrift. Bei Zwillingen oder Drillingen bleibt es bei einem Antrag je Elternteil — für Mehrlinge gibt es einen Anspruch, keinen je Kind. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Elterngeld.