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Was zum Elterngeldantrag gehört und was er kostet

Elterngeld

Drei Fassungen, eine davon gilt. Ihr Bundesland entscheidet, welche.

1 Wo Sie wohnen und wie Sie arbeiten

Gemeint ist der Ort, an dem Sie gemeldet sind — nicht der Geburtsort des Kindes und nicht der Ort, an dem Sie arbeiten. Wenn Sie im Ausland wohnen, wählen Sie das Bundesland, in dem Sie zuletzt gewohnt haben.

Wenn beide Elterngeld bekommen möchten, stellt jeder einen eigenen Antrag mit eigener Unterschrift. Beantragt nur einer, bleibt es ein Antrag — der andere unterschreibt dann nur, dass er davon weiß.

Wie haben Sie vor der Geburt gearbeitet?

Gemeint sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Wer angestellt war, braucht eine Bescheinigung des Betriebs. Wer selbständig war, braucht eine Aufstellung des Gewinns. Wer beides hatte, braucht beides.

Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

Ohne deutsche Staatsangehörigkeit fragt der Antrag zusätzlich nach dem Aufenthaltsrecht. Das gilt auch für Staatsangehörige eines EU-Landes.

Kreuzen Sie das auch an, wenn nur der andere Elternteil im Ausland wohnt oder dort arbeitet. Ebenso, wenn Sie für einen deutschen Arbeitgeber vorübergehend im Ausland eingesetzt sind.

Ihr Fall braucht diese Vordrucke

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  • Geburtsurkunde des Kindes im OriginalNachweis beilegen

    Beim Standesamt bekommen Sie mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde. Eine davon trägt den Vermerk, dass sie für den Elterngeldantrag bestimmt ist — genau diese wird gebraucht, und zwar im Original, nicht als Kopie. Bei Zwillingen oder Drillingen brauchen Sie für jedes Kind eine. Fragen Sie beim Standesamt ausdrücklich nach der Ausfertigung für das Elterngeld; die Ausfertigung für das Kindergeld ist eine andere.

So geht es weiter, wenn alles ausgefüllt ist

Der Antrag wird nicht digital übermittelt. Sie drucken ihn aus, unterschreiben von Hand und reichen ihn selbst bei der Elterngeldstelle ein. Diese Schritte machen Sie selbst — nicht mehr hier am Bildschirm.

  1. Alles ausdrucken

    Drucken Sie alle Blätter aus, die Sie hier bekommen: den Antrag auf Elterngeld und jede Anlage. Weißes Papier im Format DIN A4, einseitig bedruckt. Heften Sie nichts zusammen und tackern Sie nichts.

  2. Von Hand unterschreiben

    Unterschreiben Sie dort, wo eine Linie für die Unterschrift steht — mit Kugelschreiber, nicht am Bildschirm. Der andere Elternteil unterschreibt ebenfalls. Beantragt er selbst Elterngeld, unterschreibt er auf seinem eigenen Antrag. Beantragt er keines, unterschreibt er auf Ihrem. Damit ist bestätigt, dass er von dem Antrag weiß.

  3. Die Geburtsurkunde im Original beilegen

    Für das Elterngeld wird die Geburtsurkunde im Original verlangt, nicht als Kopie. Das Standesamt stellt dafür eine besondere Ausfertigung aus, auf der steht, dass sie für das Elterngeld bestimmt ist. Fragen Sie dort ausdrücklich danach — die Ausfertigung für das Kindergeld ist eine andere. Bei Zwillingen oder Drillingen brauchen Sie für jedes Kind eine.

  4. Blätter weitergeben, die andere ausfüllen

    Die Bescheinigung des Arbeitgebers füllen nicht Sie aus. Drucken Sie das Blatt aus und geben Sie es in der Personalabteilung ab — dort, wo auch die Lohnabrechnung gemacht wird. Zurück muss es mit Unterschrift und Firmenstempel. Legen Sie es danach zu Ihrem Antrag.

  5. Nachweise beilegen

    Legen Sie die übrigen Nachweise als Kopie bei — Lohnabrechnungen, die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, bei selbständiger Arbeit den Einkommensteuerbescheid. Was Sie nicht brauchen, dürfen Sie schwärzen. Nur die Geburtsurkunde geht im Original mit.

  6. Eine Kopie für sich behalten

    Kopieren oder fotografieren Sie den vollständigen Satz, bevor Sie ihn abgeben — auch die Geburtsurkunde, die Sie weggeben. So können Sie später nachsehen, was Sie angegeben haben.

  7. Selbst bei der Elterngeldstelle einreichen

    Bringen Sie den Antrag zur zuständigen Elterngeldstelle oder schicken Sie ihn per Post dorthin. Die Stelle heißt in jedem Bundesland anders. In Baden-Württemberg ist es die L-Bank, in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales. In Nordrhein-Westfalen ist es der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Welche für Sie zuständig ist, finden Sie über das Familienportal des Bundes: www.familienportal.de. Suchen Sie dort nach der Elterngeldstelle und geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Antrag wird von hier aus nicht verschickt. Es zählt der Tag, an dem er bei der Stelle ankommt.

    Elterngeldstelle