Elterngeld
Elterngeld in Bayern beantragen — welcher Vordruck gilt
Bayern gibt einen eigenen Elterngeldantrag heraus. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales, nicht die Familienkasse.
Der bayerische Vordruck bündelt Antrag und Anlagen in einem Dokument. Die getrennten Anlagen des bundeseinheitlichen Antrags gibt es dort nicht.
Welcher Vordruck gilt, hängt allein am Wohnort. Deshalb ist das Bundesland hier die erste Frage.
Was der bayerische Vordruck zusammenfasst
Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz im Ausland stehen im Antrag selbst. Für das Einkommen gibt es eigene Anlagen: eine für nichtselbständige Arbeit, eine für Gewinneinkünfte und eine für beides zusammen. Dazu kommt eine Anlage für Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.
Die übrigen Länder
Mecklenburg-Vorpommern hat ebenfalls eine eigene Fassung. In allen anderen Ländern gilt der bundeseinheitliche Antrag. Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen geben zwar eigene Vordrucke heraus; hier wird für diese drei Länder der bundeseinheitliche Antrag ausgefüllt.
Warum das zulässig ist
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verlangt für den Antrag Schriftform und keinen bestimmten Vordruck. Vorgesehene Vordrucke „sollen“ benutzt werden — das ist eine Obliegenheit und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit. Die Fundstellen stehen auf der Erklärseite zum Elterngeld.
Was das kostet
Der Preis hängt davon ab, wie viele Anträge nötig sind. Beantragen beide Elternteile Elterngeld, stellt jeder einen eigenen Antrag mit eigener Unterschrift. Bei Zwillingen oder Drillingen bleibt es bei einem Antrag je Elternteil — für Mehrlinge gibt es einen Anspruch, keinen je Kind. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Elterngeld.