Wie die Steuer-ID aussieht
Die steuerliche Identifikationsnummer besteht aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer als elfter Ziffer (§ 1 StIdV). Buchstaben enthält sie nicht.
Sie wird nicht aus anderen Daten über die Person gebildet, etwa aus Name oder Geburtsdatum (§ 139a Abs. 1 Satz 2 AO). Aus der Nummer lässt sich nichts über die Person ablesen.
Hat diese Nummer die Form einer Steuer-ID?
Noch keine Eingabe.
Geprüft wird nur die Form: 11 Ziffern, keine Buchstaben (§ 1 StIdV). Leerzeichen werden übergangen.
Das Ergebnis sagt nicht, ob die Nummer vergeben ist oder zu einer bestimmten Person gehört.
Die Prüfziffer wird nicht nachgerechnet, weil das Verfahren dafür nicht amtlich veröffentlicht ist.
Die Eingabe verlässt Ihren Browser nicht.
Sie bleibt ein Leben lang
Jede Person erhält nur eine Nummer, und jede Nummer wird nur einmal vergeben (§ 139b AO).
Nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern ist sie dauerhaft gültig. Sie ändert sich nicht durch einen Umzug, eine Namensänderung oder eine Änderung des Familienstands.
Nicht verwechseln
Wer wirtschaftlich tätig ist, erhält daneben eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139a Abs. 1 Satz 3 AO). Das ist eine andere Nummer.
Wo sie steht
Nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern steht die Nummer in der Regel im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.