Steuer-ID anfordern
Steuer-ID für eine andere Person mit Vollmacht erfragen
Mit einer Vollmacht können Sie die steuerliche Identifikationsnummer für eine andere Person erfragen — etwa für ein Elternteil oder eine Angehörige.
Beizulegen sind die Vollmacht und eine Ausweiskopie. Die Ausweiskopie ist die der Person, die Ihnen die Vollmacht erteilt hat, nicht Ihre eigene.
Diese Verwechslung ist die häufigste Ursache dafür, dass eine solche Anfrage zurückkommt — und dann ist eine Ausweiskopie unterwegs gewesen, die niemand gebraucht hat.
Was in der Vollmacht stehen muss
Sie muss erkennen lassen, dass die andere Person Sie zur Vertretung gegenüber Behörden berechtigt, und sie muss unterschrieben sein. Ein besonderes Formular gibt es dafür nicht; Original oder Kopie sind beide möglich.
Die Antwort kommt nicht zu Ihnen
Auch mit Vollmacht geht die Auskunft an die Meldeanschrift der Person, um deren Nummer es geht. Wer die Nummer selbst in die Hand bekommen will, muss sie sich von dort geben lassen.
Wenn die Person Sie nicht bevollmächtigen kann
Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Vollmacht mehr erteilen, hilft dieser Weg nicht weiter. Dann führt er über eine gerichtliche Betreuung — und dafür gibt es eine eigene Seite.
Was das kostet
Der Preis ist fest. Eine Anfrage betrifft immer genau eine Person, und das Schreiben ist immer ein Blatt — es gibt nichts, wovon der Umfang abhinge. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Steuer-ID anfordern.