Steuer-ID anfordern
Steuer-ID einer betreuten Person erfragen
Wer vom Gericht zur Betreuung bestellt ist oder als Vormund handelt, kann die steuerliche Identifikationsnummer der betreuten Person erfragen.
Nachgewiesen wird die Berechtigung mit der gerichtlichen Bestellungsurkunde in Kopie. Eine Ausweiskopie ist hier nicht nötig.
Aus der Urkunde muss hervorgehen, dass Ihr Aufgabenkreis die Vermögenssorge oder die Vertretung gegenüber Behörden umfasst.
Warum der Aufgabenkreis zählt
Eine Betreuung ist keine Vollmacht für alles. Sie gilt nur für die Bereiche, die das Gericht festgelegt hat. Steht die Vertretung gegenüber Behörden nicht darin, darf das Bundeszentralamt die Nummer nicht herausgeben — auch dann nicht, wenn Sie die Person tatsächlich betreuen.
Wohin die Antwort geht
Die Auskunft wird an die Meldeanschrift der betreuten Person geschickt, nicht an Ihre. Das lässt sich nicht ändern und ist kein Fehler des Amtes: Die Nummer wird grundsätzlich nur dorthin mitgeteilt, wo die Person gemeldet ist.
Ein eigenes Referat
Anfragen von Betreuerinnen und Betreuern bearbeitet eine eigene Stelle im Bundeszentralamt. Die richtige Anschrift steht im fertigen Schreiben schon oben — Sie müssen sie nicht suchen.
Was das kostet
Der Preis ist fest. Eine Anfrage betrifft immer genau eine Person, und das Schreiben ist immer ein Blatt — es gibt nichts, wovon der Umfang abhinge. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Steuer-ID anfordern.