Antragscenter

Grundsicherungsgeld

Bürgergeld selbständig — die Anlage EKS ausfüllen

Wer selbständig arbeitet, ein Gewerbe hat oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, füllt zusätzlich die Anlage EKS aus.

Sie fragt Monat für Monat nach Einnahmen und Ausgaben — für den Zeitraum, den das Jobcenter nennt.

Vor dem Zeitraum wird geschätzt und vorläufig bewilligt; danach verlangt dieselbe Anlage die Zahlen noch einmal, dann mit Belegen.

Grundsicherungsgeld mit Betriebsrechnung ausfüllen

Wie die Anlage aufgebaut ist

Tabelle A nimmt die Einnahmen auf, eine Spalte je Monat. Die Ausgaben stehen in drei Teilen; am Ende jedes Teils bilden Sie eine Zwischensumme, die oben im nächsten Teil wieder auftaucht. Die letzte Zeile ist der Gewinn: die Einnahmen aus Tabelle A abzüglich aller Ausgaben.

Vorläufig und abschließend

Bei selbständiger Arbeit entscheidet das Jobcenter zunächst vorläufig, weil das Einkommen noch nicht feststeht. Der Bewilligungszeitraum wird dabei in der Regel auf sechs Monate verkürzt (§ 41 Absatz 3 SGB II). Nach Ablauf folgt die abschließende Erklärung mit denselben Zeilen — deshalb sollten die Belege bis dahin beisammenbleiben.

Die private Nutzung eines Fahrzeugs

Wird ein Fahrzeug sowohl für den Betrieb als auch privat genutzt, trennt der Vordruck beides über die gefahrenen Kilometer. Der Satz, mit dem die privaten Kilometer herausgerechnet werden, steht in der Zeile gedruckt.

Was wir dabei nicht tun

Welche Ausgabe anerkannt wird, welcher Gewinn angesetzt wird und was daraus für die Leistung folgt, sagen wir nicht. Das entscheidet das Jobcenter nach § 3 der Bürgergeld-Verordnung. Wir sammeln die Angaben und setzen sie in den Vordruck.

Welche Angaben die Anlage sonst noch verlangt

Vor den Tabellen stehen die allgemeinen Angaben zum Betrieb: Name, Anschrift, Rechtsform und die Art der Tätigkeit. Die Bezeichnung ist dieselbe wie in der Gewerbeanzeige. Dazu kommen Beginn und, falls die Tätigkeit endet, das Ende. Danach folgen Fragen zu Räumen in der eigenen Wohnung, zu Mitarbeitenden, zur Umsatzsteuer, zu Zuschüssen und zu Darlehen. Am Ende stehen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Wer die Anlage unterschreibt

Die selbständig tätige Person unterschreibt die Anlage EKS selbst — auch dann, wenn jemand anderes den Antrag stellt. Leben im Haushalt zwei Personen, die selbständig arbeiten, wird die Anlage zweimal ausgefüllt, je einmal für jede von ihnen. Der Tag der Unterschrift wird von Hand eingetragen, nachdem der Satz ausgedruckt ist.

Was das kostet

Ein Preis für den ganzen Satz — gleich, wie viele Menschen in Ihrem Haushalt wohnen und wie viele Blätter dabei entstehen. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Grundsicherungsgeld.