Antragscenter

Gewerbeanmeldung

Gewerbe ummelden nach einem Umzug

Ziehen Sie mit dem Betrieb innerhalb derselben Gemeinde um, melden Sie das Gewerbe um — ein Vordruck, die Ummeldung (GewA 2).

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, ist es keine Ummeldung: Dann melden Sie das Gewerbe in der alten Gemeinde ab und in der neuen an.

Der Grund ist einfach: Jede Gemeinde führt ihr eigenes Gewerberegister.

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Was sonst noch eine Ummeldung ist

Nicht nur der Umzug. Auch wenn sich die Tätigkeit ändert, wenn ein Zweig dazukommt oder wegfällt. Und wenn aus einem Nebenerwerb ein Haupterwerb wird — Nebenerwerb heißt: Sie machen es neben einer anderen Arbeit, nicht hauptberuflich. Der Vordruck fragt nach dem Datum der Änderung.

Was Sie eintragen

Die bisherigen Angaben und die neuen nebeneinander. Der Vordruck hat dafür getrennte Zeilen — die Gemeinde sieht so auf einen Blick, was sich geändert hat.

Was das kostet

Der Preis hängt davon ab, für wie viele Personen ein eigener Vordruck nötig ist. Bei einer Personengesellschaft — zum Beispiel einer GbR — braucht jede Person, die die Geschäfte führt, ein eigenes, vollständig ausgefülltes Blatt mit eigener Unterschrift. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Gewerbeanmeldung.

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Antragscenter füllt den amtlichen Vordruck mit Ihren Angaben aus. Wir prüfen nicht, ob Ihnen etwas zusteht, und wir sagen nichts darüber, wie die Behörde entscheidet.