Antragscenter

Gewerbeanmeldung

Gewerbe abmelden — was ist zu tun?

Wenn Ihr Betrieb endet oder in andere Hände übergeht, melden Sie das Gewerbe bei der Gemeinde ab — mit dem Vordruck GewA 3.

Sie tragen ein, zu welchem Datum der Betrieb endet und aus welchem Grund.

Die Abmeldung kostet bei der Gemeinde in der Regel eine kleine Gebühr; wie hoch sie ist, legt jede Gemeinde selbst fest.

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Vollständig oder teilweise

Sie können den ganzen Betrieb abmelden oder nur einen Teil — etwa eine von zwei Tätigkeiten oder eine Zweigstelle. Der Vordruck unterscheidet das.

Bei einer Übergabe

Wird der Betrieb übernommen, gehört der Name der übernehmenden Person in die Abmeldung. Diese Person meldet das Gewerbe ihrerseits an — das ist ein eigener Vorgang und ein eigener Vordruck.

Was danach kommt

Die Gemeinde meldet die Abmeldung weiter, unter anderem an das Finanzamt. Ob dort noch etwas von Ihnen gebraucht wird, klären Sie mit dem Finanzamt — dazu sagen wir nichts.

Was das kostet

Der Preis hängt davon ab, für wie viele Personen ein eigener Vordruck nötig ist. Bei einer Personengesellschaft — zum Beispiel einer GbR — braucht jede Person, die die Geschäfte führt, ein eigenes, vollständig ausgefülltes Blatt mit eigener Unterschrift. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Gewerbeanmeldung.

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Antragscenter füllt den amtlichen Vordruck mit Ihren Angaben aus. Wir prüfen nicht, ob Ihnen etwas zusteht, und wir sagen nichts darüber, wie die Behörde entscheidet.